In den letzten Jahren haben die Kitesurfer das Wattenmeer vor der niedersächsischen Küste für sich als Revier entdeckt. Das Wattenmeer ist jedoch als Nationalpark, UNESCO-Weltnaturerbe, UNESCO-Biosphärenreservat und durch EU-Richtlinien (Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet) geschützt. Deshalb muss das Kitesurfen so kanalisiert werden, dass geschützte Tiere - insbesondere Vögel, aber auch Robben - nicht gestört werden.
Auf Antrag der Gemeinden können Flächen unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden. Ziel ist, dass benachbarte strenge Schutzzonen nicht beeinträchtigt werden. Dieser Kompromiss zwischen Naturschutz und Freizeitaktivitäten funktioniert nur, wenn die Kiter sich an die damit verbundenen Regelungen halten. Die Zulassung erfolgt jeweils befristet. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen kann sie widerrufen werden. Die Flächen zum Kiten werden mit Bojen gekennzeichnet. Außerhalb der hier aufgeführten zugelassenen Flächen ist das Kitesurfen in der Ruhezone (in den Karten rot dargestellt) und Zwischenzone (grün) des Nationalparks streng verboten. Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Wasserschutzpolizei kontrolliert, Verstöße werden geahndet!
(Quelle: Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer)
Die Ausnahmegenehmigung gilt für jeweils 5 Stunden vor bis 5 Stunden nach Hochwasser innerhalb der ausgewiesenen Zone. Bitte schauen Sie hier.
Weitere Informationen zur Ausnahmegenehmigung gibt es hier.