Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Hausarzt über die Kurmöglichkeiten, die auf Sie persönlich zutreffen. So können Sie Ihre Erwartungen und Ansprüche mit dem medizinischen Standpunkt abgleichen. Außerdem nimmt das Verfahren von der Antragstellung bis zum Antritt der Kur einige Zeit in Anspruch.
Die Kosten einer Kur werden in erster Linie von den Krankenkassen oder den Rentenversicherungsträgern übernommen. Je nach Ihrer persönlichen Situation kann es sein, dass andere Stellen für die Kosten eintreten: Ansprechpartner sind die Rentenversicherungen, das Sozialamt, Arge, Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften, die Beihilfestelle oder die Hauptfürsorgestelle.
Die Mindestfrist für Wiederholungskuren liegt im Allgemeinen bei drei bzw. vier Jahren. Doch auch in der Zwischenzeit kann Ihre Krankenkasse Kuranwendungen finanzieren, wenn Ihr Hausarzt Ihnen entsprechende Heilmittel verordnet, die Sie dann in Norden-Norddeich in Anspruch nehmen können.
Das besondere Klima Norddeichs steht jedem zur Verfügung: Wird bei Ihnen keine medizinische Notwendigkeit einer Kur festgestellt, so können Sie eine offene bzw. Privatkur antreten. Die entstehenden Kosten müssen zwar von Ihnen selbst getragen werden, Sie sind dann aber unabhängig in der Wahl Ihrer Anwendungen und der Unterkunft. Wir unterstützen Sie gern bei der Planung.