Barrierefreiheit ist vor allem bei der Ferienwohnung in Ostfriesland wichtig. Damit Sie sich bei Ihrem Aufenthalt in Norden-Norddeich so richtig wohlfühlen können, unterliegen behindertengerechte Wohnungen bestimmten Anforderungen, die in der DIN-Norm 18025 geregelt sind.
Demnach müssen die Räume einer Unterkunft stufenlos oder gegebenenfalls über Aufzüge oder Rampen erreichbar sein. Die Bewegungsflächen in jedem Raum sollten mindestens 150 Zentimeter breit und tief sein. Des Weiteren wird vorgeschrieben, dass die Wohnungen eine rollstuhlbefahrbare Dusche haben und dass die Kücheneinrichtung in Arbeitshöhe eines Rollstuhlfahrers angebracht ist. Türen müssen eine Mindestbreite von 90 Zentimetern aufweisen.
Außerdem müssen Rollstuhlabstellplätze sowie selbstverständlich auch Behindertenparkplätze vorhanden sein.